Die SchKG-Beschwerde / betreibungsrechtliche Beschwerde zielt auf die Korrektur eines Betreibungs- oder Konkursaktes.
Zwangsvollstreckungs-Verfügungen oder Handlungen können fehlerhaft sein. In solchen Fällen soll es dem Schuldner, dem Gläubiger oder einem betroffenen Dritten möglich sein, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde die Korrektur der angefochtenen Massnahmen zu verlangen. Immer ist Voraussetzung, dass die Betreibungshandlung noch läuft und der Änderungsantrag einen praktischen Zweck verfolgt (nicht blosse Abklärung der Fehlerhaftigkeit, auch nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen).