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SchKG-Beschwerde

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Rechtsmittelfristen

Rechtsgebiet:
SchKG-Beschwerde
Stichworte:
betreibungsrechtliche Beschwerde, SchKG-Beschwerde
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Frist für die Ergreifung des Rechtsmittels gegen Verfügungen der unteren Aufsichtsbehörden (AB) in Schuldbetreibungs- und Konkurs-Sachen beträgt 10 Tage ab Eröffnung des anzufechtenden Entscheids (vgl. SchKG 18 Abs. 1).

Beim Weiterzug an die obere AB und bei der Beschwerdeantwort sind folgende Aspekte zu beachten:

  • gesetzliche Fristen
  • keine Erstreckbarkeit
  • kein Fristenstillstand während der Gerichtsferien.

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